Messestandbuchung kreativ freiburg 2025
Willkommen zur Buchung Ihres Messestandes auf dem Marktplatz "Mit Liebe selbst gemacht" auf der kreativ freiburg 2025!
Datum und Uhrzeit
Veranstaltungsort
Messe Freiburg
Neuer Messplatz 1 79108 Freiburg im Breisgau GermanyRückerstattungsrichtlinie
Zu diesem Event
- Eventdauer: 1 Tag 7 Stunden
Willkommen zur Buchung Ihres Messestandes auf dem Marktplatz "Mit Liebe selbst gemacht" auf der kreativ freiburg 2025!
Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Messestand auf der **Kreativ Freiburg 2025**. Bitte beachten Sie die folgenden Informationen:
- Standgröße:mSie buchen hier einen 6qm großen Messestand.
- Ausstattung: Im Gegensatz zu den Vorjahren sind die Standplätze nicht möbliert. Tische und Stühle können optional hinzugebucht werden.
- Zulassungskriterien: Es sind ausschließlich Kunsthandwerker*innen und Künstler*innen mit eigenen Designs zugelassen. Handelsware ist in diesem Bereich verboten, darf aber zu Dekorationszwecken verwendet werden. Für die Buchung eines Messestands mit Handelsware, nutzen Sie bitte folgenden Link: https://www.kreativ-freiburg.de/ => für Aussteller
- Wichtig: Bei Zuwiderhandlung wird der Aussteller von zukünftigen Veranstaltungen ausgeschlossen.
- Altaussteller-Rabatt: Wenn Sie bereits im Vorjahr ausgestellt haben, können Sie einen Rabattcode anfordern. Bitte wenden Sie sich dafür an Tina unter **tina@kreativ-freiburg.de**.
Füllen Sie jetzt das Buchungsformular aus und sichern Sie sich Ihren Platz! Wir freuen uns darauf, Sie auf der kreativ freiburg 2025 willkommen zu heißen.
1 Allgemeinen Vertrags- und Teilnahmebedingungen (20.11.2024)
1.1 Veranstalter und Veranstaltung
Veranstalter ist die drehpunkt GmbH, Geschäftsführung Tina Engelhard, Breisgauerstr 66k, 79110 Freiburg, Telefon 0761.69.67.60.64, Telefax 0761.69.67.60.65, Email: info@kreativ-freiburg.de, www.kreativ-freiburg.de. Die Veranstaltung kreativ freiburg findet am Samstag, dem 15.11.25 und Sonntag, dem 16.11.25 auf dem Gelände der Freiburger Messe, Neuer Messplatz 1, 79108 Freiburg statt. Die exakten Öffnungszeiten werden nachträglich festgelegt.
1.2 Standplatz und Standausstattung Kunsthandwerk
Der Standplatz ist 3 m breit und 2 m tief und besteht aus einem Baustellengitter als Rückwand (3,50 m breit / 2 m hoch), welches zwingend durch Vorhang oder Plane dekoriert werden sollte. Tische und Stühle können kostenpflichtig hinzugebucht werden.
Die Aufplanung obliegt dem Veranstalter. Wünsche von AusstellerInnen werden, soweit möglich, berücksichtigt werden.
1.3 Wichtiger Hinweis für den Messebau
Das Bekleben, Nageln und Bohren der Messehallenwände, Türen, Glasflächen und des Hallenbodens ist nicht gestattet. Eventuell entstehende Schäden werden dem Aussteller weiterberechnet. Das Kleben von Teppichboden auf den Hallenboden ist nur mit rückstandsfrei entfernbarem Profi-Verlegeband für Teppich- und PVC-Beläge (DIN 18365) gestattet.
1.4 Abfall- und Müllentsorgung
Der Aussteller ist selbst verantwortlich für die fachgerechte Entsorgung des angefallenen Abfalls während des Auf- und Abbaus der Ausstellung. Verpackungsmaterial ist vom Aussteller zu sammeln, mitzunehmen und gilt nicht als Abfall. Der Aussteller wird während der Ausstellung gebeten, seinen Müll getrennt nach Sorten zu sammeln und täglich nach Ausstellungsende in die Gänge zu stellen.
1.5 Technische Unterlagen
Das Aussteller-Serviceheft mit Bestellformularen und Vertragspartnern der Messe Freiburg ist rechtzeitig online abrufbar unter www.kreativ-freiburg.de
1.6 Standbesetzung
Der Aussteller ist verpflichtet, den Messestand während der gesamten Öffnungszeiten der Veranstaltung personell ausreichend besetzt zu halten. Bei Nichtbeachtung erheben die Veranstalter eine Vertragsstrafe in Höhe von 25% der gebuchten Standfläche, mindestens jedoch 500€, und behalten sich einen Ausschluss des Ausstellers für zukünftige Teilnahmen vor.
1.7 Elektroinstallationen
Alle Elektroinstallationen dürfen ausschließlich vom Vertragspartner der Messe Freiburg, die StromInsLand Gesellschaft für mobile Stromversorgung mbH, durchgeführt werden. Die Bestellung erfolgt im Vorfeld als Sammelbestellung. Ab dem 24.10. müssen die Stromanschlüsse durch die AusstellerInnen zum vollen Preis direkt beim Dienstleister Strominsland bestellt und bezahlt werden.
1.8 Aufbau
Freitag, 14. November 2025, 8:00 – 20:00 Uhr und Samstag, 15. November 8:00 – 10:00 Uhr
Stände, mit deren Aufbau bis Samstag, 15.11. um 9:00 Uhr, nicht begonnen worden sind, werden auf Kosten des Ausstellers aufgebaut und dekoriert, sofern nicht anderweitig darüber verfügt wird. Ersatzansprüche können durch den Mieter nicht geltend gemacht werden.
1.9 Abbau
Sonntag, 16. November 2025, 17:00 Uhr bis 20.00 Uhr
Alle Stände, die nicht bis zu diesem Zeitpunkt abgebaut sind, werden auf Kosten des Ausstellers entfernt. Die Ausstellungsleitung übernimmt für Beschädigungen oder Verluste keine Haftung. Die Stände sind in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Für Beschädigungen der Standausrüstungen, der Wände, des Fußbodens und des Geländes haftet der Aussteller. Aufgebautes Material muss restlos entfernt und der ursprüngliche Zustand des Geländes wiederhergestellt werden. Die exakten Abbauzeiten werden nachträglich festgelegt.
1.10 Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist mit der Anmeldung zu 100% fällig. Einwendungen gegen die Berechnung der Standmiete können nur innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Rechnung geltend gemacht werden. Bei Zahlungsverzug kann die Ausstellungsleitung nach vorheriger Mahnung über nicht voll bezahlte Stände anderweitig verfügen.
1.11 Anmeldung
Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit dem Veranstalter dar. Besondere Platzwünsche als Bedingung für eine Beteiligung können nicht berücksichtigt werden. Die Eintragungen in den Anmeldeformularen sind vollständig, wahrheitsgemäß und deutlich lesbar vorzunehmen. Der Anmelder ist an die Anmeldung bis 30 Tage vor der Veranstaltung gebunden, sofern inzwischen nicht die Zulassung erfolgt ist. Über die Zulassung entscheidet der Veranstalter nach pflichtgemäßem Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht.
1.12 Anerkennung
Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller die Allgemeinen Vertrags- und Teilnahmebedingungen (AGB) des Veranstalters für die Veranstaltung, sowie eventuell erlassene besondere Messe- und Ausstellerbedingungen und die Hausordnung des Veranstaltungsortes (FWTM) als verbindlich für sich und alle von ihm auf der Veranstaltung Beschäftigten an.
1.13 Standzuweisung
Die Standzuweisung erfolgt rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung durch den Veranstalter. Das Eingangsdatum der Anmeldung ist nicht maßgebend. Besondere Wünsche des Ausstellers werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Standzuweisung wird dem Aussteller schriftlich mitgeteilt, im Regelfall gleichzeitig mit der Zusendung und Bekanntgabe der Standnummer und dem Geländeplan.
1.14 Mitaussteller
Die Untervermietung oder sonstige teilweise oder vollständige Überlassung der Standfläche an Mitaussteller oder sonstige Dritte ist nur nach Rücksprache gestattet.
1.15 Änderung / Höhere Gewalt und Ähnliches
Unvorhersehbare Ereignisse, vor allem jedoch Unwetter, Sturm, Hagel, Erdbeben, Pandemien, Epidemien, die eine planmäßige Abhaltung der Veranstaltung unmöglich machen und nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, berechtigen diesen:
a. die Veranstaltung vor der Eröffnung abzusagen
Fälle höherer Gewalt oder gleichbedeutender Ereignisse führen zur Vertragsauflösung unter Verzicht auf die Geltendmachung gegenseitiger Schadensersatzansprüche. Die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr entfällt. Teilleistungen sind entsprechend der von den Parteien vorzunehmenden Bewertung zu vergüten.
b. die Veranstaltung zeitlich zu verlegen
Die zeitliche Verlegung der Veranstaltung berechtigt den Aussteller nicht zum Rücktritt, es sei denn, die Durchführung der geänderten Veranstaltung ist für den Aussteller unzumutbar.
c. die Veranstaltung konzeptionell zu ändern
d. die Veranstaltung zu verkürzen oder abzubrechen.
In allen Fällen soll der Veranstalter derart gravierende Entscheidungen so zeitnah wie möglich bekannt geben; Schadenersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen.
1.16 Handverkauf / Abgabe von Getränken oder Speisen
Handverkauf oder Abgabe von Getränken oder Speisen (auch von Kostproben) jeder Art gegen Entgelt bedarf einer gesonderten Genehmigung des Veranstalters sowie einer gaststättenrechtlichen Genehmigung. Hierfür ist der Aussteller selbst verantwortlich. Das gleiche gilt für die – auch unentgeltliche – Abgabe von Getränken oder Speisen (auch von Kostproben), wenn diese dem Aussteller durch professionelle Caterer geliefert werden. Der Ausschank alkoholischer Getränke bedarf einer zusätzlichen Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz, auch wenn er kostenlos erfolgt. Auch hierfür ist der Aussteller selbst verantwortlich. Die Abgabe von Waren aller Art, einschließlich von Speisen und Getränken, ist außerhalb der Gaststätten nach Ausstellungsende einzustellen.
1.17 Verbot von Einweggeschirr
Die Verwendung von Einweggeschirr ist untersagt. Getränke dürfen nur in wieder verwertbarem Mehrweggeschirr, z. B. Gläsern, oder in Pfandflaschen abgegeben werden. Dosen, Kunststoffbecher sowie Einwegflaschen dürfen nicht ausgegeben werden. Die Abgabe von Speisen in Einweggeschirr und Einweg-Portionspackungen ist nicht gestattet.
1.18 Haftung/Versicherung
Der Abschluss einer Ausstellungsversicherung, wobei auch der An- und Abtransport des Ausstellungsgutes eingeschlossen werden kann, und einer Haftpflichtversicherung für Personen und Sachschäden wird vom Veranstalter empfohlen. Der Veranstalter haftet für eine schuldhafte Verletzung seiner wesentlichen Vertragspflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit ihm weder grob fahrlässiges noch vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haftet er allerdings nur für den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden. In allen übrigen Fällen haftet der Veranstalter, wenn ein Schaden durch einen seiner gesetzlichen Vertreter oder durch einen leitenden Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Für Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle der Verletzung einer Garantie wird nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften gehaftet. Ansonsten sind Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
1.19 Rücktritt
Wird dem Aussteller nach verbindlicher Anmeldung oder nach erfolgtem Vertragsabschluss ausnahmsweise von den Veranstaltern ganz oder teilweise ein Rücktritt von der Anmeldung oder eine Vertragsaufhebung zugestanden, so hat der Aussteller dem Veranstalter dafür eine pauschale Entschädigung (Schadenpauschale) zu entrichten. Die Höhe der Schadenpauschale berechnet sich nach der vereinbarten Standmiete/den Entgelte und der Vergütung, die dem Veranstalter bei der Vertragsdurchführung zustünde und hängt davon ab, wann dem Veranstalter die Mitteilung des Ausstellers zugeht, von seiner verbindlichen Anmeldung oder dem erfolgten Vertragsabschluss Abstand nehmen zu wollen: Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Mitteilung des Ausstellers beim Veranstalter:
mehr als 30 Tage vor dem ersten Messe-/Ausstellungstag: 50%
weniger als 30 Tage vor dem ersten Messe-/Ausstellungstag: 100%
1.20 Bundesdatenschutzgesetz
Die Daten werden beim Veranstalter lediglich für die Abwicklung der kreativ freiburg erfasst, gespeichert und verwendet. Dies beinhaltet die Weitergabe der Daten an die Veranstaltungspartner sowie die Veröffentlichung von Ausstellerfirma, Anschrift, Website und Produktpalette zu Informationszwecken im Internet und der Presse. Folgende weitere Angaben werden veröffentlicht, wenn der Aussteller Workshops am Stand anbietet und diese vorab gebucht werden müssen: Firma, Anschrift, Telefon, E-Mail/Buchungslink.
1.21 Besondere Vorschriften
Die gesetzlichen arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften, besonders für Feuerschutz und Unfallverhütung sind einzuhalten. Für die strengste Einhaltung aller Vorschriften bezüglich Bauaufsicht und Feuerlöschwesen, des VDE sowie der Ordnungsämter und der Polizei sind die Aussteller selbst verantwortlich. Spiritus, Öl, Gas oder ähnliches zu Koch-, Heiz- oder Betriebszwecken darf nicht verwendet werden. Das Rauchen ist innerhalb der Messe verboten. Der Einsatz von Gasflaschen ist grundsätzlich verboten. Das Benutzen von gasgefüllten Luftballons bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Veranstalter.
1.22 Hausordnung
Das Hausrecht wird durch den Veranstalter ausgeübt. Im Bedarfsfall behält es sich der Veranstalter vor, eine für alle Aussteller verbindliche Hausordnung mit weiteren Hinweisen, Terminen und Formularen zu erlassen und spätestens mit der Standzuteilung zu übergeben. Ansonsten gilt die jeweilige Hausordnung der FWTM. Der Veranstalter ist berechtigt Einzelanweisungen auszusprechen, die vom Aussteller zu befolgen sind.
1.23 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Freiburg, soweit es sich bei den Ausstellern um Kaufleute handelt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
1.24 Vollständige Regelung
Die Angaben im Anmeldeformular sowie in diesen AGB gegen die Vereinbarung der Vertragspartner abschließend und vollständig wieder. Andere Vereinbarungen, sonstige Nebenabreden oder Geschäftsbedingungen bestehen nicht.